1. Geltungsbereich
a. Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge, die der Auftraggeber an den Auftragnehmer vergibt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
b. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn der Auftragnehmer diese ausdrücklich anerkannt hat.
2. Leistungsumfang – Ausführung – Lieferung
Der jeweilige Leistungsumfang wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich vereinbart. Übersetzungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Fachausdrücke werden auf der Grundlage von Fachwörterbüchern und Vergleichstexten in die Zielsprache übersetzt.
Der Auftragnehmer kann für Lieferverzögerungen, die auf Ereignisse außerhalb seiner Macht liegen, nicht haftbar gemacht werden.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
a. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.).
b. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, sind vom Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
c. Fehler, die aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten entstehen, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
4. Abnahme – Mängelrüge – Mängelbeseitigung
Das Übersetzungsprodukt gilt als abgenommen und das vereinbarte Honorar wird fällig, wenn der Auftraggeber Mängel nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich anzeigt. Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5. Haftung
Der Auftragnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Schadensersatzansprüche Dritter sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung ist auf die im Werkvertrag vereinbarte Vergütung bzw. den konkreten Betrag der in Rechnung gestellten Übersetzungsleistung beschränkt.
6. Berufsgeheimnis
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Vergütung
a. Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.
b. Der Auftragnehmer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.
c. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungsgesetz aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
a. Der Auftragnehmer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer einer Übersetzung. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
b. Der Auftragnehmer behält sich sein Urheberrecht für Übersetzungsprodukte vor.
9. Anwendbares Recht
a. Gerichtsstand ist Berlin (Deutschland). Es gilt ausdrücklich deutsches Recht.
b. Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bedingungen nicht berührt.